Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
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1.Allgemeines
Für dieses und alle Folgegeschäfte mit dem Käufer/Mieter oder Auftraggeber
gelten außschließlich die nachstehenden Bedingungen. Anderslautende
Bedingungen des Käufers/Mieters oder Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es
sei denn, dass es sich um Individualabreden handelt. Unsere Bedinungen gelten
spätestens mit Entgegennahme der Ware durch den Käufer/Mieter oder Auftraggeber
als angenommen. Abweichungen durch Individualabrede bedürfen beiderseits der
Schriftform. Für den Fall der Vermietung von Material, bei dem die
peakevent GmbH & Co. KG das Personal stellt, gilt: Die Haftung der
peakevent GmbH & Co. KG bei Totalausfall des Materials beschränkt sich maximal
auf den anteiligen Tagesmietzins des jeweiligen Materials. Darüber hinaus gehende
Ansprüche bestehen grundsätzlich nicht.
 
2. Angebot und Preis
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten, falls nicht
anders vereinbart, ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und
sonstigen Versandkosten ab Lager Hachenburg.
 
3. Lieferung und Lieferzeit
Sollte die peakevent GmbH & Co. KG aus einem von ihr zu vertrenden Gründe
die Lieferung unmöglich sein, oder Leistungsverzug eintreten, so
kann der Besteller bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit, Schadenersatz
nur wegen des unmittelbaren Schadens verlangen. Rücksendungen gelieferter
Waren ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis werden auch bei
beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und Transportgefahr
trägt in diesem Fall der Käufer.
 
4. Versand und Gefahren Übergang
Der Versand erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Empfängers und nach
unserer Wahl per Bahn, Post oder Spedition. Transportversicherung erfolgt
durch uns nur bei schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Käufers.
Sobald wir Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport geltend
machen, geschieht dies nur für Rechnung und auf Kosten des Käufers.
 
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach
Rechnungserhalt rein netto zahlbar.
 
6. Mängel und Gewährleistung
Die gelieferte Ware ist beim Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind
schriftlich zu rügen. Bei offensichtlichen Mängeln muss die Rüge bis
spätestens vierzehn Tage nach Empfang der Ware bei uns eingehen. Wird
diese Frist nicht eingehalten, geht der Besteller des Rügerechts verlustig
und kann Gewährleistungsansprüche nicht geltend machen. Bei berechtigter
und begründeter Beanstandung sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung
oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Käufer ist zur Annahme einer
Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet.
 
7. Eigentumsvorbehalt
An gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur völligen
Tilgung des Kaufpreises sowie aller unserer Forderungen im Zusammenhang
mit dem Kaufgegenstand vor. Während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes
trägt der Besteller die volle Gefahr an dem Gegenstand, insbesondere auch
die Gefahr des Abhandenkommens, des zufälligen Unterganges oder der
zufälligen Verschlechterung. Der Besteller ist verpflichtet, die
Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, instand zu halten und uns bei
Pfändung, Beschädigung oder Abhandenkommen unverzüglich zu unterrichten.
Der Besteller ist trotz unseres Eigentumsvorbehaltes zur Verwendung
unserer Waren in seinem ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt, solange
er sich uns gegenüber nicht im Verzug befindet. Er darf aber seinerseits
die Ware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern, so dass wir
Vorbehaltseigentümer bleiben. Sollte gleichwohl wegen Zuwiderhandlung des
Bestellers das Vorbehaltseigentum durch die Weiterveräußerung erlöschen,
so tritt an seine Stelle die daraus dem Besteller erwachsene Forderung
gegen seinen Kunden, die uns allein zusteht. Die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen wegen Zuwiderhandlung des Bestellers bleibt uns im
Übrigen vorbehalten. Solange die gelieferte Ware nicht vollständig
Eigentum des Bestellers ist, haben wir Zutrittsrecht zu den von uns
gelieferten Waren. Erfolgt bei Vermietungen die Zahlung nicht wie
vereinbart, hat der Vermieter das Recht, seine Dienstleistung zu
verweigern. Der vereinbarte Preis wird aber weiterhin erhoben.
 
8. Vermietung und andere Leistungen
Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Material in
ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel übernommen hat. Der Mieter ist
verpflichtet, das Material schonend zu behandeln und alle für die
Benutzung des Materials bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu
beachten. Der Mieter verpflichtet sich, das Material ordnungsgemäß zu
versichern. Für Verluste und Schäden an der Mietsache, die nicht durch
normalen Verschleiß entstanden sind, haftet der Mieter. Dies gilt auch für
Beschädigungen durch Zuschauer und Dritte, sowie durch unsachgemäße
Bedienung durch den Mieter oder dessen Beauftragte. Der Vermieter
gewährleistet dem Mieter den technisch funktionsfähigen Zustand der
Anlagen. Für mittelbare Schäden durch teilweisen oder vollständigen
Ausfall der Anlagen übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Mieter
verpflichtet sich, das Material in dem von ihm übernommenen Zustand am
vereinbarten Tag und Ort während der üblichen Geschäftszeiten
zurückzugeben. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Materials verpflichtet
den Mieter zum Ersatz des der peakevent GmbH & Co. KG daraus entstehenden
Schadens. Tritt der Käufer/Mieter oder Auftraggeber vom Vertrag zurück,
oder kann die Veranstaltung durch höhere Gewalt oder aus anderen Gründen
nicht oder nicht in vollem Umfang durchgeführt werden, so trägt er die
Kosten wie folgt: Bis 42 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 25% der
vereinbarten Gage/Miete, bis 21 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 50% der
vereinbarten Gage/Miete, bis 14 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 75% der
vereinbarten Gage/Miete und weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung 90%
der vereinbarten Gage/Miete.
 
9. Eigenverantwortung des Mieters/Auftraggeber
Der Mieter/Auftraggeber garantiert, die notwendigen Voraussetzungen für
die reibungslose Installation und den Betrieb der Anlagen zu schaffen,
insbesondere die Bereitstellung der geforderten Stromanschlüsse, der
notwendigen Stellflächen und Podeste für Geräte und Personal, die
Funktionstüchtigkeit und Sicherheit von Einbauten in den
Veranstaltungshallen, wie Zügen, Hängepunkten, Kabelschächten etc., sowie
nach Vereinbarung, die Bereitstellung von fachkundigen Auf- und
Abbauhelfern in ausreichender Anzahl. Bei Nichterfüllung zahlt der
Mieter/Auftraggeber den Zusatzaufwand. Sollte es sich bei besagter
Veranstaltung um eine Freiluftveranstaltung handeln, hat der
Mieter/Auftraggeber für einen professionellen Wetterschutz der Bühnen, der
Lautsprecherstellplätze sowie des Mischpultplatzes zu sorgen. Ist dieser
Wetterschutz nicht vorhanden oder nur unzureichend, hat der Vermieter das
Recht, seine Leistung zu verweigern. Der Mieter/Auftraggeber sorgt für die
sichere Lagerung und Bewachung des gesamten bereitgestellten Materials
zwischen An- und Abtransport. Bei den Veranstaltungen trägt der
Mieter/Auftraggeber die Kosten für eine angemessene Verpflegung und, bei
mehrtägigen Veranstaltungen, Unterbringung des Montage- und
Bedienpersonals.
 
10. Haftung
Sofern die peakevent GmbH & Co. KG durch nicht von ihr zu verantwortende
Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen,
behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall-
oder Stromschwankungen ect.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen
kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch
auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
 
11.Ausnahmen
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem
Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert
geregelt. Ein Rücktritt seitens der peakevent GmbH & Co. KG ist möglich
durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit,
Unfall, Tod, usw. In diesem Falle wird durch die peakevent GmbH & Co. KG
Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom
Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder
schriftlich zu erfolgen.
 
12. GEMA und GEZ
Der Käufer/Mieter/Auftraggeber einer jeder Veranstaltung erklärt mit dem
Unterzeichnen des jeweiligen Auftrags/Vertrags, sämtliche anfallenden
Gebühren entrichtet zu haben, sowie die Veranstaltung bei den zuständigen
Behörden, soweit Notwendigkeit dafür besteht, angemeldet zu haben. Dieses
betrifft insbesondere GEMA/GEZ, die Anmeldung mit Bestätigung bei den
jeweiligen städtischen und kommunalen Ämtern und die Erfüllung derer
Auflagen.
 
13. Datenschutzerklärung
Der Käufer/Mieter/Auftraggeber ist damit einverstanden, dass sämtliche
Daten, die den Vertrag betreffen, gespeichert werden dürfen.
Diese Daten dürfen nicht an dritte weitergegeben werden. Über Gagen und
Mietpreise ist Stillschweigen zu wahren.
 
14. Veröffentlichung im Internet
Die peakevent GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, während der
Veranstaltung hergestellte Medien (Fotos/Filme) auf ihrer Internet-Seite
www.peakevent.de zu Werbezwecke zu veröffentlichen, außer der Veranstalter
widerspricht dieser Klausel bei Unterzeichnung des Vertrages.
 
15. Salvatoresche Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so
wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich
möglichst gleiche, gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten
Regelung am nächsten kommt.
 
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand / anzuwendendes Recht
Erfüllungsort: Sitz des Unternehmens in Hachenburg
Gerichtsstand: Westerburg
Deutsches Recht ist anzuwenden.

 

Stand: 07.01.2013
peakevent GmbH & Co. KG
Koblenzer Str. 38C
57627 Hachenburg
Deutschland